Netzsperren gegen Kinderpornographie – Ausdruck von Fashion-Politik

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stoppschild.jpgDerzeitig wird die Maßnahme der Netzsperren gegen Kinderpornographie sehr heiß und vielfach unsachlich diskutiert. In diesem Kommentar werden die Maßnahmen vorgestellt und verdeutlicht, dass sie keinerlei Wirkung in der Sache haben werden, aber großes Missbrauchspotential aufweisen. Eine unglückliche Mischung, die noch dadurch verschlimmert wird, dass wir eine wahlkampfwirksame Inszenierung durch die Medien erleben. Durch diese Eigenschaften, nichts zu bewirken, aber „gut auszusehen“ ist hier das Phänomen der „Fashion-Politik“ festzustellen; eine Form von Politik, die dem Thema keineswegs angemessen ist.

Von Patrick Grete


Vorhaben: Netzsperren gegen Kinderpornographie – Ein Überblick

In den vergangenen Wochen hat Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen ein Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, dass den Internetnutzer durch den Anbieter des Anschlusses (Provider) daran hindern soll auf Seiten im Internet zu zugreifen, die kinderpornographisches Material enthalten. Eine Liste mit solchen Seiten wird den einzelnen Providern täglich durch das Bundeskriminalamt (BKA) zugesandt. Ruft ein Nutzer eine solche Seite auf, wird er auf eine Stoppschildseite umgeleitet und damit aufgefordert, sein verbrecherisches Vorhaben abzubrechen. Dieses Vorhaben, obwohl es auf den aller ersten Blick recht vernünftig aussieht, wurde von verschiedenen Bürgerrechtlern angegriffen als „Einführung einer Netzzensur“, die man in einem freiheitlichen Staat abzulehnen habe. Von den Befürwortern wurde diesen Leuten vorgeworfen Kinderschänder zu schützen; eine hitzige Debatte.

Kinderpornographie und internationaler Terrorismus – oder warum man skeptisch sein sollte

Mit der Kinderpornographie in der Politik ist es so ähnlich wie mit dem internationalen Terrorismus. Wenn man irgendein Vorhaben durchsetzen will und man nicht darüber diskutieren will, dann begründet man es mit Kinderpornographie oder Terrorismus und schon liegt die Beweislast bei der Gegenseite zu zeigen, dass sie über den Vorwurf erhaben sind, Kinderschänder zu schützen oder einen möglichen Anschlag nicht verhindert zu haben. Nun ist es natürlich Unsinn bekannte Bürgerrechtler wie etwa Bettina Winsemann (sie hat mit anderen erfolgreich Klagen gegen umstrittene Vorhaben wie zuletzt die Online-Durchsuchung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und gewonnen) in die Nähe von Kinderschändern zu stellen. Schauen wir deshalb einfach etwas näher auf das Vorhaben der oben genannten Netzsperren.

Die geheime Sperrliste, Missbrauchsgefahren und „Begehrlichkeiten“

Es gibt Ermittler beim BKA, die das Internet nach Kinderpornographie durchsuchen und daher können diese Ermittler auch Listen mit Internetseiten erstellen, die solches Material enthalten und daher zu sperren seien. Diese Liste ist aber als geheime Liste gedacht, da man natürlich nicht Werbung für solche Seiten machen will, indem man diese Liste veröffentlicht. Die Geheimhaltung erschwert indes aber die Überprüfung der Richtigkeit einer solchen Liste. Eine Validierung wird zudem noch dadurch erschwert, dass auch solche Seiten gesperrt werden sollen, die auf gesperrte Seiten verlinken. Das sieht ja auf den ersten Blick gut aus, denn auch Seiten, die Werbung für Kinderpornographie machen, sollten verboten sein, aber was ist, wenn die Sperrung unberechtigt ist und eine andere Seite genau dies erklärt und dafür auf die verbotene Seite verlinkt? Dann wird eben auch diese Seite gesperrt und damit der Kritiker zum schweigen gebracht und zwar nicht nur technisch. Es handelt sich ja auch um eine Art Verleumdung, denn wenn etwa ein Nutzer Informationen von einer Nachrichtenseite holen will und es sich nicht gerade um ARD oder Spiegel handelt und nun plötzlich den Warnhinweis vor Kinderpornographie sieht, dann wird damit der Ruf der Nachrichtenseite beschädigt und zwar, das bringt dieses Thema eben mit sich, auf irreparable Weise.

Aber man muss das Vorhaben auch unabhängig von Kinderpornographie betrachten. Denn rein technisch macht es keinen Unterschied, ob eine kinderpornographische Seite auf dieser Liste steht, oder eben eine wo gegen den G20-Gipfel protestiert wird. Wer garantiert denn, dass eine solche Technik nicht missbraucht wird oder, weniger drastisch ausgedrückt, Begehrlichkeiten weckt? Auch die Justizministerin Zypries hat unlängst (LINK) vor dem Aufkommen solcher Begehrlichkeiten gewarnt und einen breiten gesellschaftlichen Diskurs angemahnt.

Ausnahmen von den Netzsperren, erste Zweifel und weitere Fragen

Ganz so rigoros sind die Netzsperren aber nicht geplant. So soll es Ausnahmen geben und zwar für Internetanschlüsse von öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Bibliotheken und auch kleinere Internetanbieter sollen von der Sperrpflicht befreit werden. Vor dem Hintergrund des verbreiteten strikten Habitus der Ministerin von der Leyen, sich durch nichts aufhalten zu lassen, können diese Ausnahmen nur verwundern. Ist man etwa durch den Besuch einer Bibliothek (oder als Mitarbeiter derselben) deshalb schon erhaben über den Verdacht sich entsprechendes Material zu beschaffen? Oder noch deutlicher: Gibt es irgendwelche Erkenntnisse, dass sich Pädokriminelle nur bei großen Providern tummeln? Und wie hindert man sie daran, nicht zu befreiten, kleineren Anbietern zu wechseln? Fragen über Fragen, die schon jetzt deutlich machen, dass ein wesentliches Merkmal für Fashion-Politik schon erfüllt ist, nämlich dass der Unwirksamkeit der Maßnahme.

Wir sehen also, dass eine solche Technik nicht nur leicht umgangen werden kann, sondern auch schaden kann und nicht nur im Extremfall die freie Meinungsäußerung und Bewegungsfreiheit im Netz behindert. Fragen wir weiter: Geht diese Maßnahme überhaupt ein existierendes Problem an und wenn ja welches? Entspricht es den Tatsachen, dass Pädokriminelle im Internet ihren Gelüsten nachgehen? Nein, das ist nur bei einem sehr kleinen Anteil der Fall, weiß auch Ministerin von der Leyen. In der Tat ist es nämlich so, dass Kinder im Großteil der Fälle von Menschen missbraucht werden, die sie persönlich kennen und die aus dem näheren Familienkreis stammen. Entsprechend entsteht der Großteil dieses Materials nicht „industriell“ sondern im privaten Raum. Dieses Material wird dann in geschlossenen Peer-to-Peer-Netzen ausgetauscht, laufen also nicht über sperrbare Internetseiten. Die letzten großen Fälle von Kinderpornographie zeigen das, da sich hier die Polizei in solche Netze eingeschlichen hat und so die anderen Teilnehmer ausfindig gemacht hat. Gemäß der Erfahrung von Experten findet dieses Material erst nach Jahren den Weg auf öffentlich erreichbare Internetseiten. Wird hier also wirklich an der richtigen Stelle etwas gegen diese Verbrechen getan?

Auch Ministerin von der Leyen weiß das und macht hier einen anderen Punkt: Sie vermutet, dass solche Seiten im Netz eine Art „Einstiegsdroge“ für zukünftige Pädokriminelle sind. In einem Interview (LINK) lässt sie sich sogar zu einer Zahl von solch verdächtigen Internetnutzern hinreißen: 20%. Nicht weniger als ein Fünftel der deutschen Internetnutzer sieht sie also als verdächtig an. Da in Deutschland nahezu flächendeckend Internetanschluss besteht, kann man ohne großen Fehler diese Prozentangabe in 16 Millionen Bündesbürger übersetzen. Gab es jemals eine größere Wählerbeschimpfung? Aber auch das Argument der Einstiegsdroge widerspricht der allgemeinen Erfahrung nach der Pädophile meistens selbst Opfer sexueller oder körperlicher Gewalt in der Kinderzeit waren. Es handelt sich bei dem Einstiegsdrogen-Argument um reine Spekulation der Ministerin, die durch keinerlei Studien begründet wäre. Wir sehen hier ein klares Anzeichen von Fashion-Politik, da hier nahezu faktenfrei und ideologisch argumentiert wird.

Als nächstes Scheinargument wird das Bild vom „rechtsfreien Raum Internet“ an die Wand gemalt, wo man doch jetzt „endlich mal hart durchgreifen muss“. Diesem unsinnigen Bild kann man ein genauso witziges Bild entgegenstellen, nämlich das der sich nun haareraufenden Fachanwälte für Internetrecht. Endlich sind wir gescheiter, da nun endlich enttarnt wurde, dass sie eigentlich gar kein Fachgebiet haben, denn wozu soll es Rechtsanwälte für rechtsfreie Räume geben? Besagte Politiker und Berater mögen doch einfach mal diesen „rechtsfreien Raum“ erkunden und ihre Musiksammlung ins Internet stellen, oder sie mögen ein Bild vom bundeseigenen Pressedienst ohne Erlaubnis verwenden, oder sie mögen auf ihrer Internetseite den politischen Gegner beleidigen. Dann würde schnell deutlich werden, dass das Internet natürlich kein rechtsfreier Raum und auch alles andere als anonym ist. Wenn Jemand eine Seite erstellt, auch wenn sie im Ausland gespeichert ist, dann ist aufgrund eines Vertrages klar, wem der Server und wer verantwortlich für die Seite ist. Diese Informationen sind öffentlich zugänglich durch sog. „whois-Datenbanken“ (wörtlich: Wer-ist-das-Datenbanken), die es nicht erst seit gestern gibt. Da steht dann auch immer eine E-Mail-Adresse dabei, die meistens abuse@xy heißen. Da Kinderpornographie in fast allen Ländern verboten ist, kann man diese Datenbanken nutzen, um so ein verwerfliches Material entfernen zu lassen. In einem sehr guten c’t-Artikel (LINK) wird beschrieben wie die Organisation Carechild dies gemacht hat und wie sie so innerhalb von wenigen Stunden die Entfernung von 17 der 20 Seiten aus dem Netz veranlassen konnte. Man muss ja hierbei bedenken, dass Ermittlungsbehörden mit einem ganz anderen Druck bei den Betreibern auftreten können. Außerdem ist das Image, ein Bereitsteller für Kinderpornographie zu sein, kein gutes Image für die Betreiber solcher Server, so dass sie in ihrem eigenen Interesse solchen E-Mails schnell nachgehen.

Netzsperren – ein Mittel zur Verdachtsgewinnung?

Stattdessen sollen lieber Netzsperren erstellt werden, die nur den Zugriff verhindern, aber die Seite nicht aus dem Netz entfernen. Warum eigentlich nicht? Was nützen denn die Netzsperren? Hier kommen wir zu einem heikleren Punkt: Die Provider leiten entsprechende Aufrufe auf das Stoppschild um und dabei wird natürlich protokolliert, wer hier wann hin umgeleitet wurde. Über die Vorratsdatenspeicherung haben die Ermittlungsbehörden Zugriff auf diese Daten und sie ergeben so nicht nur Anhaltspunkte, wer auf verdächtige Seiten zugreifen möchte, sondern, wenn erst mal Sperren gegen urheberrechtsverletzende Seiten eingerichtet und vor wichtigen Gipfeln Seiten von Kritikern gesperrt werden, wird man auch unliebige Kritiker verfolgen können und die Musikindustrie wird sich auch die Hände reiben. Letztere beiden Punkte werden natürlich jetzt noch nicht zugegeben, aber auch schon der erste Punkt, nämlich der der Verdachtsgewinnung zur Verfolgung Pädokrimineller, ist ein ausgewachsener Skandal. Da gibt es also missbrauchte Kinder und es existieren nicht nur die Peiniger, sondern auch noch andere „Konsumenten“, die persönliche Befriedigung aus diesem Verbrechen ziehen und dann gibt es Anbieter von Seiten, die dieses Material öffentlich zugänglich machen. Nun wissen wir, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist und Ermittlungsbehörden könnten binnen Stunden für die echte Entfernung dieses Materials sorgen. Stattdessen soll das Material nicht gelöscht werden, sondern nur der Zugriff verhindert werden und zwar um Verdächtige mit diesem Material zu ködern. Ist das nicht auch ein (weiterer) Missbrauch der Opfer? Ich würde gerne die Ministerin sehen, die einem solchen Opfer dies ins Gesicht sagt, dass die Verbrechen schlimm waren und sich Tausende weiterer an diesem Verbrechen erfreuen, aber dass sie nicht dafür sorgt dass das Material verschwindet, sondern es auch benutzen will, um Verdachtsgewinnung zu betreiben. Wer hat hier eigentlich mehr Berechtigung zur zornigen Kritik? Die Ministerin oder vielleicht doch eher die Bürgerrechtler, die in diesem Vorhaben einen weiteren Missbrauch der Opfer sehen?

Bewertung: Fashion-Politik und die Bundestagswahl

Nach den Ausführungen des letzten Abschnittes sollte klar geworden sein, dass wir es bei diesem politischen Vorhaben mit Fashion-Politik zu tun haben. Für den unbedarften Laien sieht es so aus, als wenn hier wirklich strikt und mit aller Härte gegen Kinderpornographie vorgegangen wird. Dies ist nicht der Fall. So gibt es leicht nutzbare Ausnahmen für Netzsperren und entgegen den Möglichkeiten soll das Material nicht entfernt, sondern nur der Zugriff verhindert werden. Hier soll nur Schminke auf ein krankes Gesicht aufgetragen werden, anstatt den Kranken selbst zu heilen; eben eine kosmetische Maßnahme, die in der Sache nichts bringt. Es bestätigt sich auch in diesem Fall, dass dieses Thema nur benutzt wird, um jegliche sachliche Diskussion zu unterbinden. Es soll eine Technik angewendet werden, die prinzipiell geeignet ist eine nationale Netzzensur zu etablieren. Durch den Hinweis, dass es sich um eine verdächtige Seite handelt, wird bei „Fehlern“ in der Sperrliste der Betreiber einer normalen Internetseite verleumdet, so dass diese Technik ebenfalls dazu geeignet ist, Kritiker zumindest Zeitweise (etwa für die Zeit eines internationalen Gipfeltreffens) mundtot zu machen bzw. schnell ein ganzes Kritikernetzwerk ausfindig zu machen (da die ja alle auf eine solche Seite zugreifen).

Wie gezeigt steht die Argumentation der Befürworter auf wackeligen Füßen. Diskussionen und Argumente zählen eben nicht nur bei Fashion-Artikeln und Diskussionen um Boygroups nichts, sondern eben auch bei der Fashion-Politik wie sie hier vorliegt. Das ganze soll „gut“ aussehen und soll sich bei der Bundestagswahl im September 2009 in Wählerstimmen umsetzen. Aber zu welchem Preis? Einerseits einer weiteren Beschränkung der persönlichen Freiheit in unserem freiheitlichen demokratischen Staat. Das klingt hochtrabend und viele Konservative würden hier die Augen verdrehen. Andererseits geht mit diesem Vorhaben ein weiterer Missbrauch der Opfer von Pädophilie einher, da das Material nicht aus dem Internet entfernt werden soll, sondern für die Verdachtsgewinnung und zum Ködern ge-, oder treffender ausgedrückt, missbraucht werden soll. An dieser Stelle sollte auch dem Konservativsten aus der CDU, aus der dieser Vorschlag stammt, aufgehen, dass man hier auf dem Holzweg ist. Indes ist es nur eine Frage der Zeit, bis der politische Gegner, wie etwa die Linke, aus diesem Thema Kapital schlagen wird. Dass sie dies noch nicht tun muss man ihnen hoch anrechnen, denn eigentlich sollte man mit diesem Thema keinen Wahlkampf betreiben. Bleibt abzuwarten, ob sie nicht durch das Vorhaben der Netzsperren dazu gezwungen werden.

Ein weiterer Aspekt verdient Erwähnung. Wenn es zu Regierungsgesprächen zwischen Deutschland und einem Land wie z.B. China kommt, dann bekennt jede(r) Bundeskanzler(in), dass das Thema „Menschenrechte“ auf den Tisch kommt. Was immer wirklich besprochen wird, aber mit der Einführung von Netzsperren wird dieses Thema schwieriger werden. In China gibt es Netzsperren und auch dort wird der Versuch auf solche gesperrten Seiten zu zugreifen registriert und dient der Verdachtsgewinnung. Was genau wollen wir den Chinesen denn vorwerfen, wenn wir selbst Zensur betreiben?

Echte Maßnahmen gegen Kinderpornographie

Bleibt noch zu erwähnen, was man wirklich gegen Kinderpornographie tun kann. Das ist eine schwierige Frage und jede der möglichen Antworten wird viel Geld kosten. Man könnte z.B. mehr Stellen bei Polizei und Ermittlungsbehörden schaffen. Man könnte mehr Geld für die Fortbildung und die psychologische Betreuung der Beamten ausgeben. Man könnte Jugendämtern, Psychiatern und Hilfsorganisationen mehr Geld geben, damit sie die Opfer betreuen und die Täter (wenn möglich) therapieren können. Man bräuchte, als ersten Schritt, nur aufzuhören an diesen Stellen weiter zu sparen. Man kann sich völlig sicher sein, dass es in den Schubladen dieser Organisationen Pläne für sinnvolle Aktionen gegen Kindesmissbrauch gibt. Dafür ist natürlich „kein Geld da“, so wird immer behauptet, wobei gleichzeitig Milliarden für Banken und Konjunkturprogramme ausgegeben wird. Eine bittere Einsicht der Opfer. Zudem sieht ein solches Programm im Fernsehen ja auch nicht so gut aus wie das rote Stoppschild. Es würde zwar langfristig mehr bringen, nicht zuletzt auf Kosten wahlkampfwirksamer Effekte, und man müsste es nicht als Fashion-Politik charakterisieren. Durch solche wirklichen Maßnahmen würden die Bürger auch die Ernsthaftigkeit in der Politik sehen, die die Politiker weltweit bei der unmittelbaren Rettung des Finanzsystems an den Tag gelegt haben. Es würde zeigen, dass von der Politik verstanden wurde, dass man ein solch heikles Thema nicht für den Wahlkampf und nicht für schöne Fernsehbilder und Zeitungsmeldungen missbrauchen sollte. Fashion-Politik oder echte Maßnahmen; das ist hier die zu treffende Entscheidung.

Bildnachweis: Bild von “MrTopf” auf flickr (LINK)

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