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Bürgerrechte und innere Sicherheit im Koalitionsvertrag – ein Überblick
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| Bürgerrechte und innere Sicherheit im Koalitionsvertrag – ein Überblick |
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| 30. Oktober 2009 | |
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Von Patrick Grete Ausgangslage am Wahlabend
Rund eine Woche später hören wir aus der Arbeitsgruppe für Inneres, dass sich die Koalitionäre in den kritischen Punkten Internetsperren, Online-Durchsuchung und Vorratsdatenspeicherung einig sind und diesbezüglich einen Kurswechsel einleiten werden. Daraufhin wurde schon in einigen Internetforen das Ende der Piratenpartei ausgemacht, da – so auch die Meinung der Mainstream-Medien – nun diese junge Partei ihrer wichtigsten Themen beraubt sei und damit politisch vernachlässigbar werde. Es wird offenbar immer noch nicht gesehen, dass die Piratenpartei nur Teil einer breiteren Bewegung ist (s. Artikel auf Solon-line dazu). Nach diesen Meldungen wurde es in den Medien ziemlich still um das Thema innere Sicherheit und man hört derzeitig nur von Steuersenkungen und Schuldenrekorden. Ist nun wirklich eine Zäsur in der inneren Sicherheit vollzogen und die Bürgerrechte gestärkt worden? Ein Blick in den Koalitionsvertrag (LINK) liefert ein differenziertes Bild.
Innere Sicherheit und Bürgerrechte im KoalitionsvertragMan hat der neuen Koalition eine Aufschiebetaktik vorgeworfen. Gemeint war damit, dass im Koalitionsvertrag an vielen Stellen von der Einrichtung von „Kommissionen“ die Rede ist, die in rund einem Jahr beispielsweise den Gesundheitsfond „ergebnisoffen evaluieren“ sollen. Schließlich wird im nächsten Jahr der Landtag in NRW gewählt und man will die dortige schwarz-gelbe Regierung nicht in Bedrängnis bringen. Diesen „NRW-Vorbehalt“ kann man auch bei den kritischen Themen der inneren Sicherheit erkennen. Der Koalitionsvertrag ist an vielen Stellen vage und beinhaltet viele Absichtserklärungen und dehnbare Aussagen. Dennoch tauchen dann an einigen Stellen ganz konkrete Vorschläge auf, ganz so als wollte man der Öffentlichkeit hier eine große Zäsur vorspielen. Betrachten wir das Beispiel BKA-Gesetz und die viel zitierte Online-Durchsuchung. Darüber haben wir in Solon-line schon mehrfach geschrieben, zuletzt ausführlicher in einer Buchbesprechung (LINK), wo dargelegt wurde, dass die Online-Durchsuchung so wie vorgesehen gar nicht technisch realisierbar ist. Wir erinnern uns: Nach den Aussagen diverser „Sicherheitsexperten“ aus der Politik steht Deutschland vor einer massiven, wenn auch „abstrakten“ Bedrohung durch Terroristen, die sich über das Internet organisieren. Direkt nachdem das Bundesverfassungsgericht das NRW-LKA-Gesetz kassiert hat (s. Beitrag auf Solon-line dazu), wurde ein angepasstes BKA-Gesetz beschlossen, das seit 1.1.2009 in Kraft ist. Vor kurzem stellte die taz (LINK) eine Anfrage an das BKA, wie viele Online-Durchsuchungen bzw. Anträge zur selbigen denn vor dem Hintergrund der massiven Bedrohungslage schon gemacht bzw. gestellt wurden. Die simple Antwort: Keine. Der sehr konkrete „Verbesserungsvorschlag“ im Koalitionsvertrag ist nun, dass die Passage, die festlegt WER die Erlaubnis zu einer solchen Untersuchung geben darf, geändert werden soll. Zukünftig soll nun nicht ein Amtsrichter aus Wiesbaden eine solche Untersuchung anordnen dürfen, sondern ausschließlich ein Richter am Bundesgerichtshof. In wie fern diese eher kosmetisch erscheinende Änderung etwas am Status Quo verbessert, sei dahin gestellt. Weiter gehende Änderungen sind nämlich nicht beschlossen worden. So hätte man auch hier eine „ergebnisoffene Evaluation“ der Wirksamkeit dieses Gesetzes vereinbaren können. Hat man aber nicht. Kommen wir zur umstrittenen Vorratsdatenspeicherung. Wir erinnern uns auch hier: Nach diesem Gesetz müssen alle Anbieter von Kommunikationsdienstleistungen (Internetprovider und Telefon- sowie Mobilfunkbetreiber) die Verkehrsdaten aller Nutzer verdachtsunabhängig für ein halbes Jahr speichern. Wer wann mit wem von wo nach wo wie lange telefoniert hat, wer wann wem eine EMail geschrieben hat, wer wann wie lange welche Seite im Netz aufgerufen hat; das alles wird für ein halbes Jahr gespeichert und die Strafverfolgungsbehörden erhalten vollen Zugriff auf diese Daten ebenso wie die Nachrichtendienste und zwar ohne jegliche Kontrolle der Notwendigkeit des Zugriffs. Dieses Gesetz hat die bislang größte Sammelklage mit über 30000 Klägern vor dem Bundesverfassungsgericht ausgelöst und in einer einstweiligen Anordnung hat das Gericht den Zugriff dieser Daten auf besonders schwere Verbrechen, die Leib und Leben sowie den Bestand des Staates bedrohen, eingeschränkt. Diese Anordnung galt nur ein halbes Jahr und wurde seitdem zwei Mal verlängert. Mitte Dezember wird wohl eine weitere öffentliche mündliche Verhandlung in Karlsruhe stattfinden. Mit einem endgültigen Urteil ist aber nicht mehr in diesem Jahr zu rechnen. Für die Vorratsdatenspeicherung findet sich im Koalitionsvertrag die konkrete Erklärung der Koalitionäre, dass man bis zu diesem Urteil die Nutzung dieser Vorratsdaten nur für schwere Verbrechen erlauben will und dass man sich ansonsten erst nach dem Urteil erneut mit dem Thema befassen will. Man kann und darf sich wundern: Was hier als großer Erfolg verkauft wird, ist doch eigentlich nur das Bekenntnis der neuen Regierung sich an die Anordnungen des Bundesverfassungsgerichtes zu halten. Das ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Oder vielleicht doch nicht, wenn solche Erklärung nötig ist. Vielleicht sollte es aber auch hier nur um eine „gute Schlagzeile“ gehen, die ja auch prompt in vielen Medien geliefert wurde. Wir dürfen bei der Vorratsdatenspeicherung auf die Entscheidung des Gerichtes gespannt sein. Die Fakten, die die Bundesregierung dem Gericht vorlegen muss, beispielsweise die Zahl der Ermittlungsverfahren, die eingestellt werden mussten, weil wichtige Verkehrsdaten nicht mehr verfügbar waren, sind dem Vernehmen nach sehr ernüchternd, wenn auch nicht so eindeutig wie bei der Online-Durchsuchung. Es scheint so, als wenn dieses Gesetz gar nicht nötig ist, um Verbrechen aufzuklären. Wir werden darüber berichten, wenn es ein Urteil gibt. Ein weiterer kritischer Punkt in der Diskussion um die Bürgerrechte waren die Internetsperren. Wir haben auch hierüber berichtet (LINK). Wir erinnern uns: Ursula von der Leyen, die alte und neue Bundesfamilienministerin, hat Verträge über das Sperren von Internetseiten durch die Provider abgeschlossen. Diese sollten alle Seiten, die auf einer geheimen Liste des BKA aufgeführt werden sollen, sperren und den Nutzer auf eine Stoppschildseite umleiten. Auf dieser BKA-Liste sollen Seiten mit kinderpornographischem Material aufgelistet sein. Kritiker bemängelten, dass es viel sinnvoller wäre, kinderpornographische Seiten zu sperren, und dass eine geheime, folglich nicht nachprüfbare Liste, zu große Gefahren des Missbrauchs in sich birgt. Trotz der größten jemals getätigten Online-Petition beim Bundestag, sowie unzähligen Protesten und Demonstrationen wurde das Gesetz trotzdem verabschiedet. Die Debatte um dieses Gesetz brachte der Piratenpartei große Bekanntheit und sehr beachtliche Mitgliederzuwächse ein (sie ist inzwischen mit über 10.000 Mitgliedern die größte, nicht im Bundestag vertretene Partei). Gleichzeitig findet das Thema „Kampf gegen Kinderpornographie im Internet“ nicht nur in konservativen Kreisen großen Anklang und hatte wohl auch einen Anteil am Wahlerfolg der CDU. Das Problem dabei ist aber, dass die Methode, wie gegen Kinderpornographie im Internet vorgegangen wird, nicht nur nicht zielführend, sondern gefährlich für die Bürgerrechte ist. Das ist aber vielen Menschen aus konservativen Kreisen überhaupt nicht klar. Statt endlich Klarheit zu schaffen, einigten sich die Koalitionäre darauf, das Gesetz zu den Internetsperren für ein Jahr auszusetzen, Bemühungen zu verstärken, entsprechende Seiten zu löschen und nach einem Jahr – Stichwort „NRW-Vorbehalt“ – den Sachverhalt neu und ergebnisoffen zu erörtern. Vor dem Hintergrund der Vehemenz mit der Ministerin von Leyen ihr Anliegen vertreten hat (natürlich nur zum Schutz und Wohle der Kinder), kann diese Einigung nur verwundern. Oder aber man versteht diesen „Kompromiss“ als taktischen Schachzug, um der Piratenpartei den politischen Wind aus den Segeln zu nehmen. Indessen kann man hoffen, dass die neue Justizministerin Sabine Lauthäuser-Schnarrenberger, die schon unter Helmut Kohl Standhaftigkeit bewiesen hatte und bei der Verabschiedung des von ihr abgelehnten „großen Lauschangriffs“ zurückgetreten war, bürgerrechtsnähere Positionen vertreten wird als ihre Vorgängerin Zypries. Aber es steht noch mehr zum Thema innere Sicherheit und Bürgerrechte im Koalitionsvertrag, wenngleich in den großen Medien kaum darüber berichtet wird. So gibt es ein Kapitel über den Datenschutz. Darin wird die personelle und sachliche Verbesserung der Arbeit des Bundesdatenschutzbeauftragten genannt. Was genau und in welchem Umfang damit gemeint sein soll, wird aber nicht ausgeführt. Ein Stück weit konkreter ist da schon die Forderung das Bundesdatenschutzgesetz zu reformieren. So möchte man das Gesetz „lesbarer“ und „technologieunabhängig“ fassen und den wichtigen Arbeitnehmerdatenschutz einbeziehen. Wir erinnern uns: In den vergangenen Jahren kamen immer wieder große Konzerne wie die Deutsche Bahn, Telekom, Lidl, Kik u.v.m. in die Schlagzeilen, weil sie persönliche Daten von Mitarbeitern weitergegeben, Kameras in Umkleiden aufgestellt oder eine ständige Bonitätsprüfung der Mitarbeiter durchgeführt haben. Wenn man sich von der Notwendigkeit der Stärkung des Arbeitnehmerdatenschutzes überzeugen will, dann ist das Archiv des FoeBud e.V. (LINK) zu den „Big-Brother-Awards“ der letzten zehn Jahre ein guter Fundus. In den letzten Jahren konnte der FoeBud gar keine einsamen „Sieger“ mehr ausmachen, sondern musste zur Vergabe von „Sammelpreisen“ übergehen. Laut Koalitionsvertrag möchte die Bundesregierung hier richtig Geld in die Hand nehmen und auf die „Gründung einer Stiftung Datenschutz“ hinwirken, die, offenbar ähnlich der Stiftung Warentest, Qualitätsmerkmale des Datenschutzes definiert, überprüft und so den Datenschutzbeauftragten unterstützt, sowie an der Bildung der Bürger in Bezug auf Datenschutz mitwirkt. Das liest sich alles sehr positiv und verwundert ein wenig, wenn man bedenkt, dass die FDP eigentlich als sehr arbeitgeberfreundlich gilt. Auf der anderen Seite steht dies alles unter Finanzierungsvorbehalt und es bleibt abzuwarten, welche Priorität diesem Vorhaben tatsächlich eingeräumt wird. Erste Äußerungen (LINK) von Justizministerin Lauthäuser-Schnarrenberger, dass sie nun umgehend die Gründung dieser Stiftung voran bringen möchte, lassen hier Positives vermuten. Zum Thema Datenschutz gehören die die Weitergabe von Fluggastdaten und das Bankensystem SWIFT, die im Koalitionsvertrag ebenfalls genannt werden. Hier soll es zu einer Verbesserung kommen. So möchte man keinen Generalzugriff auf SWIFT-Daten ermöglichen und bei den Fluggastdaten soll eine klare Zweckbindung und Löschung nach gewisser Frist erwirkt werden. Wir werden sehen, ob sich die Regierung in diesen Punkten gegen die USA und in der EU wird durchsetzen können. Ebenfalls wenig beachtet ist ein gutes Vorhaben, das im Koalitionsvertrag unter dem Thema Petitionswesen aufgeführt ist. Laut Grundgesetz-Artikel 17 hat jeder Bürger das Recht, Petitionen an die verantwortlichen Stellen zu richten. Dieses Grundrecht wird durch den Petitionsausschuss des Bundestages umgesetzt. Bei zureichender Beteiligung wird eine Petition in diesem Ausschuss beratschlagt. Hier möchte man nun einen Schritt in Richtung direkter Demokratie gehen und hat vereinbart, dass bei Massenpetitionen das Vorhaben nicht nur im Ausschuss, sondern im Plenum des Bundestag selbst diskutiert werden soll und zwar unter Mitwirkung der entsprechenden Ausschüsse des Bundestages. Wie hoch die Anzahl an Petenten dafür sein soll, ist nicht festgelegt. Dieser Vorschlag ist aber ein guter Vorschlag, um die direkte Partizipation der Bürger an der Politik zu verstärken. Ein Thema wo die Position im Koalitionsvertrag ambivalent ist, ist die Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Zwar bekennen sich beide Partner zu dieser Trennung von Verfassungsrang. Auf der anderen Seite werden die schon bestehenden institutionalisierten Kooperationen wie dem GTAZ (gegen Terrorismus) oder dem GASIM (gegen illegale Migration) nicht thematisiert. Lediglich die gemeinsamen Dateien dieser Lagezentren sollen evaluiert werden. Im GTAZ zum Beispiel arbeiten Beamte von Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst und den Polizeien zusammen. Es gibt aber für diese Einrichtungen kein Errichtungsgesetz – und ein solches wäre nicht nur sinnvoll, sondern notwendig. Davon steht aber nichts im Koalitionsvertrag und es ist zweifelhaft, ob die FDP bereit ist, hier konsequent die im Wahlkampf so stark in den Vordergrund gestellten Positionen, auch zu vertreten und umzusetzen. Ein weiteres Lieblingsthema der CDU ist ganz aus dem Koalitionsvertrag herausgehalten worden, nämlich der Einsatz der Bundeswehr im Inneren. Der neue Innenminister hat sich dazu vorher noch nicht geäußert und der ehemalige Innenminister ist nun Finanzminister und wird sich dazu wohl auch nicht mehr äußern. Es ist aber durchaus positiv zu bewerten, wenn wir dieses Thema endlich zu den Akten legen können.
FazitVordergründig betrachtet ist mit der neuen Koalition eine echte Zäsur in puncto innere Sicherheit passiert. Beim näheren Hinsehen zeigt sich jedoch, dass diese Zäsur teilweise aber nur aus kosmetischen Änderungen besteht. Vielfach wurde eine klare Festlegung aufgeschoben – bis zur NRW-Wahl im nächsten Jahr. Hier bleibt abzuwarten, wie sich diese Vorhaben konkretisieren werden. Indessen ist die Prognose einiger Medien, dass nun die aufsteigende Piratenpartei ihrer Themen verlustig gegegangen sei, reichlich vorschnell. Viele Zumutungen der Bürger – Fingerabdrücke, biometrischer Pass, RFID, Internetsperren, Gesichtserkennung und Kameraüberwachung – machen eine kritische Bürgerbewegung, von der die Piratpartei nur ein Teil sind, keineswegs überflüssig. Außerdem gibt es ja noch weitere Themen, wie z.B. die „Transparenz“ des Staates, die in diesem Jahr schon mehrfach vom Bundesverfassungsgericht gegenüber der Bundesregierung in Urteilen angemahnt wurde. Die Regierung hat nämlich im BND-Untersuchungsausschuss und bei Anfragen der Fraktionen die Auskunft verweigert, weil grundlegende Interessen des Staates bedroht wären bzw. hier der „Kernbereich der Regierungsarbeit“ berührt wäre – ohne dies stichhaltig zu begründen. Dies war verfassungswidrig, wie in zwei Urteilen (Das Urteil finden Sie hier 2 BvE 3/07; Eine Zusammenfassung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hier: LINK; Das andere Urteil finden Sie hier 2 BvE 5/06; Eine Zusammenfassung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages hier: LINK) festgestellt wurde. Es bleibt abzuwarten, ob die FDP hier neue Akzente der Transparenz setzen wird, oder ob es dazu wieder der politischen Bedrohung durch den Einzug einer neuen Partei ins Parlament bedarf. Außerdem müssen den richtigen Ansätzen zum Datenschutz im Koalitionsvertrag nun auch gesetzgeberische Taten folgen. Wie hier skizziert wurde, warten gerade im Bereich innere Sicherheit und Bürgerrechte große Aufgaben auf die neue Koalition. In einem Jahr, also nach der Landtagswahl in NRW und nach den Evaluationen der Kommissionen, gilt es dann Bilanz zu ziehen – und wachsam zu bleiben.
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