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Das rechtliche Fundament Nicht-Letaler Waffen (NLW)
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| Das rechtliche Fundament Nicht-Letaler Waffen (NLW) |
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| 10. August 2008 | |
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Von Anno Hellenbroich „Das rechtliche Fundament Nicht-Letaler Waffen (NLW)“ lautet der Titel eines neuen Aufsatzes über diese Waffenkategorie von Dr. Krüger-Sprengel; der Jurist und Ministerialdirigent a. D. war viele Jahre im Bundesministerium für Verteidigung tätig. Der Aufsatz ist ein Beitrag zur Festschrift für den deutschen Völker- und Verfassungsrechtler Professor Michael Bothe anlässlich dessen 70. Geburtstages (Frieden in Freiheit – Peace in liberty- Paix en liberté, Nomos Verlag, Baden-Baden, 2008, ca. 1200 Seiten). In den letzten Jahren hat Krüger-Sprengel wie kaum ein anderer im deutschsprachigen Raum über die Bedeutung der Nicht-Letalen Waffen, gerade in rechtlicher Hinsicht, wissenschaftliche Beiträge verfasst und auf vielen internationalen Konferenzen Vorträge gehalten. In seinem 15-seitigen Beitrag zur Bothe-Festschrift behandelt Krüger-Sprengel:
Der Aufsatz gibt nicht nur einen Überblick über den aktuellen Stand der technologischen Entwicklung und die rechtliche Bewertung von „Nicht-Letalen Waffen“, sondern bezieht auch erste Erfahrungsberichte über Einsätze mit NLW bei Militär und Polizei, beispielsweise Festnahmen mithilfe von „Taser-/Stun-Guns“, sowie kritische Stellungnahmen dazu ein. Krüger-Sprengel macht deutlich, wie intensiv in anderen NATO-Staaten, insbesonders in den USA oder Großbritannien, aber auch in osteuropäischen Staaten über Forschung an und Einsatz von NLW debattiert wird und bereits diesbezügliche Entscheidungen gefallen sind. Dafür ist aber internationale Rechtssicherheit unbedingt erforderlich. Gerade in Deutschland fehlt es noch an der notwendigen sachlichen Öffentlichkeitsarbeit. Mit tendenziöser Berichterstattung und emotionsgeladenen Begriffen über NLW – „Strahlenwaffen“ oder „Elektroschockgeräte“ – wird ein rationaler Umgang mit diesen neuen akustischen, elektronischen oder Mikrowellen-Waffen blockiert. Krüger-Sprengel stellt zu Beginn seines Aufsatzes fest: „Der schnelle technische Fortschritt führte bereits Anfang der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts zu neuen Formen begrenzter Gewaltanwendung. Das gesamte Spektrum der Technik wie die Gebiete der Akustik, der Chemie und vor allem der Elektronik, die neue Erkenntnisse der Raumfahrt und Nanotechnologie nutzte, wurde erfasst. Die Hoffnung kam auf, dank neuer Hilfsmittel und Methoden könnten Einsätze von Polizei und Streitkräften künftig ohne tödliche oder dauernd schädliche, kollaterale Folgen möglich sein. Gleichzeitig entstanden in Afrika, auf dem Balkan, im Nahen Osten, im Kaukasus und Asien neue Konfliktformen, die schließlich in ihren Auswirkungen auch die USA und Europa erfassten. Sie dauern seit Jahren in Afghanistan, Pakistan und dem Irak an. Allgemeines Kennzeichen ist, dass das traditionelle humanitäre Recht für bewaffnete Konflikte von einer Partei, nämlich Al Quaida und deren Unterstützern, in den Grundsätzen wie dem Schutz unbewaffneter Zivilpersonen nicht nur negiert, sondern bewusst abgelehnt und geradezu ins Gegenteil verkehrt wird. Diese Konfliktlage unter Einschluss der nur lückenhaften Anwendung des humanitären Rechts bewaffneter Konflikte wird vereinfachend mit dem Begriff ‚Neue Kriege’ bezeichnet. In einem solchen rechtsfeindlichen Umfeld stellt sich natürlich die Frage, ob Nicht-Letale Waffen trotz aller technischen Fortschritte ein nützliches Mittel zur Minderung der Auswirkungen von Gewalt sein können oder ob der Besitz von NLW nicht sogar die abschreckende Präsenz von Polizei und vor allem Streitkräfte mindert und damit deren Schutzfunktion vor Ausbruch von Gewalt in Frage stellt.“ Ausführlich wird diese Frage anhand der Themenstellungen wichtiger internationaler Symposien über NLW in den letzten zehn Jahren erörtert. Ohne im einzelnen die verschiedenen technischen Systeme aufzuzählen, ist es bemerkenswert, welche technischen Entwicklungsstränge bei NLW Krüger-Sprengel für die Zukunft als erfolgsversprechend hervorhebt: „Das größte Entwicklungspotenzial wird heute für Mikrowellen in verschiedenen Waffenträgern wie Gewehren, Granaten und Raketen und für Vortexgeneratoren gesehen. Mikrowellen-NLW können im Zielgebiet elektronische Wolken erzeugen, die für eine bestimmte Dauer alle elektrisch betriebenen Geräte u.a. Motoren und Zielgeräte, zeitweise unbrauchbar machen. Vortexgeneratoren können hochfrequente Energie allein oder angereichert mit Gasen oder Chemikalien auf derzeit bis zu 70 Metern Wirkungsentfernung abstrahlen. Die auftreffende Wucht, die Personen umwerfen kann, ohne sie dauerhaft ernstlich zu verwunden, ist regulierbar. Es sind ferner Energiestrahler in der Entwicklung, die durch kurzwellige Frequenzen unterhalb der Schwelle der Mikrowellen verbrennungsähnliche Schmerzen beim Auftreffen auf der Haut erzeugen, aber keinerlei reale Verbrennungen hervorrufen. Sie verursachen lediglich virtuelle Verbrennungssignale in den Nervenzellen unter der Haut und leiten diesen Fehlalarm an das Gehirn.“ Krüger-Sprengel setzt sich auch kritisch mit der Geiselbefreiungsaktion der russischen Sicherheitskräfte im Moskauer „Nord-West“-Theater 2002 auseinander. Insbesondere verweist Krüger-Sprengel auf zwei Untersuchungen, die betonen, dass das Erschießen der zuvor mit Betäubungsgas bewusstlos gemachten Terroristen eine „bedenkliche“ Taktik unter Verwendung moderner NLW war, und hervorheben, dass „bei dieser Konfrontation in dem Moskauer Theater (...) eine kombinierte Verwendung verschiedener Typen NLW die zahlreichen Tötungen vermieden“ hätten. In dem Abschnitt „Definition und internationale Rechtsgrundlage“ setzt sich der Autor auch mit den kritischen Einwänden auseinander, diese neuen Waffen als „Nicht Letal“ zu bezeichnen. In den USA gibt es Tendenzen, den Ausdruck „less lethal“ zu benutzen, in Deutschland wird der Begriff „Nicht-Tödliche Wirksysteme“ verwendet. Ein von Krüger-Sprengel zitierter Autor lehnt die Waffenkategorie „NLW“ überhaupt ab und will alle Waffen mit neuer, aber weniger schädlicher Wirkung genau so wie die bisherigen konventionellen Waffen behandeln und rechtlich bewerten. Hierauf macht Krüger-Sprengel einen gewichtigen Einwand, der auch den Einsatz der NLW klarer abzugrenzen in der Lage ist: „Alle kritischen Überlegungen verfehlen einen entscheidenden Gesichtspunkt. Es ist der politische, moralische, technische und nicht zuletzt humanitäre Impetus, der in seinen langfristigen und revolutionären Folgen entweder nicht klar gesehen oder nicht gewollt wird. Dieser geht dahin, erstmals nach zerstörerischen Kriegen und entgegen den Regeln des islamischen Dschihad Waffen zu schaffen, die Polizei und Streitkräfte in die Lage versetzen, auf der Grundlage neuer Technologie in neuen Kriegen und Gewaltszenarien ohne die tödlichen und schädlichen Folgen der bisherigen Waffen auszukommen.“ Aus dieser Überzeugung des Autors sind auch die Schlußforderungen an die internationalen Organisationen formuliert: „Die im Reformbericht 2006 des UNO Generalsekretärs gefordete Konvention über Terrorismus könnte NLW als Gegenstand eines solchen Übereinkommens aufgreifen. Die Mittel und Methoden zur Bekämpfung von Terroristen sind eng verbunden mit den ROEs [Rules of Engagement A.H.] und einer Definition geeigneter Methoden und Waffen..... Als erstes Ergebnis scheint ein allgemein abgestimmtes Vorgehen auf der Basis des NATO-Concept for NLW Policy möglich. Den kleinsten gemeinsamen Nenner bildet die Reduzierung der tödlichen Waffenwirkung in neuen Kriegen und bei Sicherung des Friedens und Rechtsdurchsetzung.... Die Vereinten Nationen, ihre Mitgliedsstaaten, die NATO, die Europäische Union und andere internationale Organisationen wie das Internationale Komitee vom Roten Kreuz sowie andere mit der Rechtsentwicklung befasste Gesellschaften und Institute sollten mit NLW die Chance nutzen, Auswirkungen von Gewalt in Konflikten, die sich innerhalb ziviler Gesellschaften unterschiedlicher Kulturen ausbreiten, wenigstens einzudämmen. Zu diesem Zweck wären folgende erste Schritte zweckmäßig und möglich:
Durch diesen Grundsätzen entsprechenden Maßnahmen würde nicht nur eine zweite Stufe des NATO-Concept for NLW vorbereitet, sondern auch den veränderten Aufgaben von Polizei und Annäherung von Streitkräften an polizeiähnliche Aufgaben in Friedenszeiten Rechnung tragen.“ Ohne Zweifel gehören diese Überlegungen zu den wichtigen Fragen, die die Zivilgesellschaften in der Ausgestaltung ihrer inneren und äußeren Sicherheitsstrukturen aufgreifen müssen. Weiterer Artikel zu NLW:
"Nicht-tödliche Wirksysteme": Sicherheit durch De-Eskalation? |
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