Das Gesetz zu Netzsperren, welches wir
schon in einem Artikel am 9. Mai 2009 vorgestellt haben, ist
verabschiedet worden. Wir werfen hier einen weiteren Blick auf den
Stand der Dinge, den Verlauf der Diskussion und deren
Begleitumstände. Exemplarisch werden wir auf die von Kritikern
befürchtete und prompt auch aus konservativen Kreisen vorgeschlagene
Ausweitung der Netzsperren auf andere Bereiche eingehen und auf die
Unerbittlichkeit der Befürworter dieses Gesetzes, die selbige
scheinbar immun gegen sachliche Argumente und sogar Fakten macht.
Wenn man sich nicht mit dem in Stammtischkreisen beliebte aber
unpassende Bild von unfähigen und ideologischen Politikern begnügen
möchte, muss man diese Entwicklungen in einem breiteren Rahmen
darstellen, der einerseits die fehlende Kompetenz in Sachen IT der
befürwortenden Politiker, als auch andererseits die Politisierung
des Protestes und dessen immer bessere Organisation durch Praktiker
aus der IT-Branche behandelt. Dies wird uns zu einer neuen Partei,
den Piraten (links das Logo der Partei), führen, deren Erfolge wir als Ausdruck und weiteren
Qualitätssprung dieses Protestes hier aufzufassen versuchen wollen.
Von Patrick Grete
Stand der Dinge zu Netzsperren
Im letzten Beitrag (LINK) wurde das Vorhaben zu Netzsperren dargestellt.
Was hat sich seither ergeben? Das Gesetz wurde mit einigen Änderungen
am 17.6.2009 verabschiedet. Die SPD beispielsweise ist besonders
stolz darauf, dass sie das Gesetz als „Spezialgesetz“ einordnen
konnte, das nach 3 Jahren ausläuft und dann einer Prüfung
unterzogen wird. Sie wollte damit auf das Argument eingehen, dass
dieses Vorhaben nur ein Türöffner für eine generelle Zensur von
Netzinhalten ist. Wie allerdings sicher gestellt werden kann, dass
bis dahin die Abgeordneten die Fachkenntnis besitzen, die sie bis
jetzt haben vermissen lassen, ist damit nicht beantwortet. Die SPD
versucht zumindest das Wählerklientel aus dem Internet nicht völlig
zu vergrätzen, ganz anders als die CDU, die durch einige Abgeordnete
Erweiterungen der Netzsperren haben verlauten lassen. So denkt der
Bundestagsabgeordnete und CDU-Generalsekretär in Baden-Würtemberg
Thomas Strobl ganz ernsthaft und öffentlich darüber nach (LINK),
ob man die zu schaffende Sperr-Infrastruktur nicht auch gegen
Gewaltspiele, Urheberrechtsverletzungen und Extremismus einsetzen
sollte. Vor dem Hintergrund solcher Aussagen wirken Beteuerungen,
dass es doch nur um das Wohl der Kinder geht, wie eine Beleidigung
der Opfer, die hier also doch nur ein weiteres Mal – dieses Mal von
den Politikern – missbraucht werden. Aufgenommen in das Gesetz
wurde ebenfalls eine Überprüfung der Sperrliste. Das inhärente
Problem mit der Sperrliste ist ja, dass diese geheim zu sein hat, da
das BKA natürlich keine Werbung für kinderpornographische Seiten
machen will. Auf der anderen Seite können sich so auch Fehler in die
Liste einschleichen, die den Ruf der betroffenen Seiten schädigen
und es kann natürlich auch zu einer Sperrung von unliebsamen Seiten
kommen, etwa zu Zeiten eines G20-Gipfels. Wenn es keine unabhängige
Überprüfung dieser Liste gibt, dann kann (und wird) es zu solchen
Fehlern kommen, weshalb nun auch eine Überprüfung der Sperrliste
beschlossen wurde. Diese Überprüfung soll allerdings nicht
umfassend, sondern nur vereinzelt, einmal im Quartal durch ein
Gremium beim Bundesdatenschutzbeauftragten geschehen, der sich dazu
allerdings nicht kompetent genug findet und natürlich auch nicht die
nötige personelle Ausstattung bekommt. Man scheint aus
unerfindlichen Gründen auf Seiten der Befürworter diese sachliche
Kritik nicht ernst genommen zu haben.
So kam es dann zu einem Abstimmungsverhalten, dass man sich auf der Seite http://www.hatmeinabgeordneterfuernetzsperrengestimmt.de/ genauer anschauen kann. Aber es gab z.B. auch größeren Protest innerhalb der SPD gegen das Gesetz. So hat der Online-Beirat des Bundesvorstandes in einem offenen Brief (LINK) angekündigt, geschlossen zurück zu treten, falls das Gesetz in dieser Form durch kommt. Wichtiger ist jedoch, was in diesem Brief zum Wahlkampf gesagt wurde. Man erinnere sich: Nach dem Erfolg von Obama in den USA wurde auch hier in Deutschland über einen „Web-Wahlkampf“ nachgedacht, weil man die Leute in den sozialen Netzwerken, Blogs und über Youtube erreichen wollte. In dem offenen Brief sagte der Beirat, dass man mit diesem Gesetz für die „Online-Generation unwählbar“ und ein wie auch immer gearteter Web-2.0-Wahlkampf absurd geworden ist. Diese für ein innerparteiliches Gremium ungewöhnlich deutliche Kritik und die darin enthaltene wahlkampfrelevante Warnung wurde ignoriert. Schlimmer für die Demokratie in Deutschland ist jedoch, dass ebenfalls eine elektronische Petition beim Bundestag zur Verhinderung dieses Gesetzes weitestgehend ignoriert wurde. Natürlich gibt es viele Petitionen und nicht alle schaffen die Hürde von 50000 Petenten, um im Petitionsausschuss verhandelt zu werden. Diese Petition nahm jedoch spielend diese Hürde und ist mit über 130000 Petenten die größte elektronische Petition in der Geschichte der Bundesrepublik und hat damit sogar die Petition zur Halbierung der Mineral-Öl-Steuer auf den zweiten Platz verwiesen. In dem Sitzungsprotokoll zur Verabschiedung des Gesetzes steht zwar drin, dass dieser Petition „teilweise entsprochen wurde“, allerdings ist diese Bilanz doch eher dürftig und die Abgeordneten müssen sich den Vorwurf gefallen lassen, dass sie den Hauptkritikpunkt, nämlich dass dieses Gesetz kein Kind schützt, nicht verstanden haben.
Verbale Eskalation und diplomatische Verstimmungen mit Indien
Viele Befürworter des Gesetzes werfen den Kritikern „verbale Eskalation“ vor, wenn etwa von „Zensur“, einem „Vergleich mit dem Iran“ oder wie hier von einem weiteren Missbrauch der Opfer gesprochen wird. Dazu ist zweierlei zu sagen: Erstens scheint man dies als Ausrede nehmen zu wollen, um jeder Diskussion auszuweichen und zweitens scheinen wir hier das Phänomen des „Splitters im Auge des Anderen und des Balken im eigenen Auge“ vorliegen zu haben. Denn während wir beim letzten Mal von der verbalen Eskalation der Wählerbeschimpfung von 20 Prozent (oder 16 Millionen Bürger) berichten mussten, als Ministerin von der Leyen diesen Anteil an deutschen Internetnutzern nannte, die „zum Teil schwerst pädokriminell seien“, hat dieselbe Ministerin nun noch einen drauf gesetzt und für diplomatische Verstimmung mit Indien gesorgt. Sie hat nämlich behauptet (MP3-LINK), dass es in Indien keinerlei Gesetze zur Ächtung von Kinderpornographie gäbe. Das ist natürlich eine unverschämte Beleidigung und hat zu einer recht unverblümten Reaktion der indischen Botschaft in Berlin gesorgt (LINK). Wie Heise.de berichtet hat hat Frau von der Leyen ihren Irrtum bedauert (LINK). Es bleibt abzuwarten, ob diese Entgleisungen zu weiteren diplomatischen Verstimmungen mit diesem für Deutschland und Europa sehr wichtigen Land führen werden. Es geht hier nicht um das politische Ausschlachten dieses Ereignisses, gleichwohl schon Minister für weit weniger zurückgetreten sind. Es geht um die wichtigere Frage, wie es dazu kommen konnte. Dazu kann man feststellen, dass der Ministerin seit Monaten ein immer heftiger werdender Protest aus der „Internetgemeinde“ entgegen weht, auf die sie mit größer werdender Argumentationsresistenz reagierte, ja man kann hier von einer sehr starren Fixierung auf das Ziel „Netzsperren zu jedem Preis“ sprechen. Sie scheint sich von vielen Seiten aus einem für sie unverstandenem und daher bedrohlich wirkendem Medium „Internet“ angegriffen zu fühlen, worauf sie mit eben jener Hektik reagierte, die zuletzt zum Indien-Fauxpas führte. Auf dem Gebiet des Internets scheint hier also eine gewisse Souveränität und Kompetenz zu fehlen, die zu eben solchen „Fauxpas“ führen.
„Politisch unkorrekter“ Vergleich mit dem Iran
Gleichzeitig mit diesen Entwicklungen gab (und gibt) es Ereignisse wie die Proteste nach der Präsidentenwahl im Iran, wo man zeitweise alle journalistischen Tätigkeiten verboten hat. Vor noch fünf Jahren wären wir dann auf das Korrespondenten- und Informandennetzwerk der Journalisten angewiesen gewesen, die zumindest eine eingeschränkte Berichterstattung möglich gemacht hätte. Heute jedoch schauen wir einfach auf Youtube, wo die Demonstranten mit dem Handy aufgenommene Videos veröffentlichen. Das Regime in Teheran bemühte sich um Zensur, schaffte es nur nicht so richtig, wie diese Videos zeigen und hier in Europa nahm man die „Erkenntnisse“ aus den Videos zum Anlass, die Reaktionen des Regimes zu kritisieren. Diese Entwicklungen waren eine Steilvorlage für die Kritiker der Netzsperren. Denn wenn der Iran über eine solche Netzsperrtechnologie verfügt hätte, dann hätte er in die Liste einfach nur Youtube aufnehmen müssen und schon wäre es für den normalen Nutzer schwieriger gewesen Videos von den Protesten dort zu sehen oder hochzuladen. Gleichzeitig hätte das Regime über die Vorratsdatenspeicherung die Möglichkeit gehabt, sehr einfach an die Position der Internetnutzer zu gelangen. Natürlich liegt in dem Vergleich von Iran und Deutschland auch ein Fall von Polemik und Übertreibung vor, da unsere Gesellschaftsstrukturen sehr verschieden sind. Ein typischer Fall von fehlender „political correctness“.
Von den Kritikern wird aber der wichtige Punkt gemacht, dass es einer Informationstechnologie völlig einerlei ist, von wem sie in welchem Zusammenhang eingesetzt wird. Das Internet kann eben sowohl zur Informationsbeschaffung und Partnersuche als eben auch zur Vorbereitung von Anschlägen genutzt werden. Daher mögen solche Vergleiche mit dem Iran politisch unkorrekt sein, aber dieses Argument ist in Bezug auf Informationstechnologie falsch und zeigt viel mehr noch, dass man Wertneutralität des Netzes und die damit verbundenen Implikationen (im Positiven wie Negativen) nicht verstanden hat. Es ist also geboten eine viel differenzierte Sicht auf die Informationstechnologie zu entwickeln und nicht mit falschem Eifer alles verbieten und überwachen zu wollen. Hier scheint es in der Kompetenz der Politiker noch eine große Lücke zu geben.
Politisierung des Protests – ein knapper Überblick
Es ist sinnvoll dieses Thema nicht isoliert sondern in einem größeren zeitlichen Rahmen zu betrachten und sich die Veränderung des Protests, angefangen vom Gemeckere auf Foren im Internet und Expertenmeinungen in Fachzeitschriften hin zu einer politischen Bewegung vor Augen zu führen. Greifen wir exemplarisch einige Ereignisse auf. Bei Datenschützern ist natürlich schon länger die Veränderung der Gesellschaft durch Informationstechnologie auf dem Radar. Ein besonders gelungenes Beispiel war das Buch vom Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar, das wir hier auf Solon-line (LINK) besprochen haben. So waren es auch die Datenschützer, die nach dem 11. September 2001 die Rasterfahndungen anprangerten. Damals wurden über alle Grenzen hinweg nach gewissen Merkmalen gesucht, um so an Verdachtsmomente zu kommen, um Schläfer (Terroristen, die noch nichts getan haben, aber einsatzbereit sind) ausfindig zu machen. Mittels moderner Computer ging das sehr schnell und man meinte wohl, dass dies deshalb auch nicht weiter schlimm sei. Man täuschte sich, wie das Bundesverfassungsgericht am 4. April 2006 feststellte (LINK1, LINK2). Damals war der Protest allerdings noch auf einzelne Personen, kleinere Verbände und eben die Experten beschränkt. Man könnte indes die damalige, in Teilen verfassungswidrige Rasterfahndung auch mit dem Schock nach den Anschlägen vom 11. September „entschuldigen“.
Einige Jahre später ging es wiederum um „neue Ermittlungsmethoden“. So sollten automatisiert und verdachtsunabhängig Kfz-Kennzeichen gescannt und ausgewertet werden. Neo-Konservative Befürworter sangen ihr Lied von der notwendigen Sicherheit, Abwehr von Terrorismus u. ä. (genauer muss man das gar nicht wissen, sind doch die Argumentationsstrategien nahezu immer die gleichen; es ändern sich lediglich die Vorhaben, die damit durchgesetzt werden sollen). Auch dieses Gesetz war verfassungswidrig (LINK), nur war dieses Mal die Kritik deutlicher. Der Gesetzesgeber habe es, so die Kritik des Verfassungsgerichtes, versäumt, den Verbleib und die Bestimmung der Daten zu begrenzen. Dieses Gesetz und das darauf folgende Urteil legten grobe handwerkliche Mängel der Politik offen. So wurde offenbar die technische Seite des Verfahrens nicht verstanden und in Folge dessen konnte auch die juristische Umsetzung nicht besser werden. Diese Schlussfolgerung wurde allerdings nur in Internetforen und Fachzeitschriften artikuliert und nicht in den großen Medien.
Fast zeitgleich ging ein wahres Mediengespenst um: Die Online-Durchsuchung. Da wir schon an anderer Stelle (LINK1, LINK2) darüber berichtet haben, belassen wir es bei der Erinnerung, dass es darum ging, dass der Staat, genauer das LKA NRW, das Recht bekommen sollte, sich aus der Ferne auf verdächtige Computer einhacken zu dürfen. Es gab darüber eine große juristische Fachdebatte und es wurde daneben viel Unfug in den Medien verbreitet. Es zeigte sich, dass nicht nur die Politiker offenbar nicht verstanden, worum es ging (viele konnten nicht zwischen der passiven Überwachung des Internetverkehrs und dem aktiven Eindringen auf PCs unterscheiden). Auch die Medien hatten dazu nicht die nötige Kompetenz, was noch durch den „Zwang“ überlagert wurde, ständig die neuesten Horrormeldungen von ausgespähten Rechnern als erster zu veröffentlichen. Gerade dieser Aspekt wurde in dem auf Solon-line besprochenen Buch „Die Online-Durchsuchung“ (LINK) sehr deutlich herausgestellt. Den unbefriedigenden Zustand der damaligen Debatte hinderte aber die Politiker des Bundes nicht daran schon ein entsprechendes Gesetz für das BKA vorzubereiten, was zu massiveren Protesten führte.
Allerdings änderte sich die Form des Protestes. Es bildete sich der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“, der den Protest zu großen Teilen koordinierte und der seine Aufgabe auch darin sah, Medien und Bevölkerung aufzuklären. Über die Vorratsdatenspeicherung haben wir in den genannten Artikeln ebenfalls schon berichtet. Es geht dabei um die Aufzeichnung und sechsmonatige Speicherung von Verkehrsdaten aller elektronischen Kommunikation. So soll gespeichert werden, wer wann mit wem telefoniert hat, welche Seiten wann und vom wem im Internet aufgerufen wurden, wo sich der Handynutzer befindet und das ganze von jedem Menschen, völlig verdachtsunabhängig und es sollten alle Nachrichtendienste und Polizeien Zugriff darauf haben und zwar ohne richterliche Erlaubnis. Das Gesetz ist noch beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Einreichung der Klage hat es sogar in die Abendnachrichten im Fernsehen geschafft, denn sie war mit einem besonderen Rekord verbunden: Es ist die Klage, die mit großem Abstand die meisten Mitkläger hat. Über 30000 Bürgerinnen und Bürger sind Mitkläger. Das Gericht hat dann auch vorläufig die Nutzung der Daten auf die Verfolgung „schwerer Verbrechen“ eingeschränkt und berät sich noch zurzeit. Schon wieder zeigte sich, dass die Politiker kein Gefühl für Datenschutz hatten oder selbigen als „Täterschutz“ diffamierten. Sie wussten nicht, wie die Technik funktioniert, auf die sich dieses Gesetz bezieht und hatten und haben in der Mehrheit keine Ahnung, was für ein Grad an Überwachung und Kontrolle mit dieser Technik möglich ist und es wurde diesem Rekord an Mitklägern keine Bedeutung beigemessen, entzog sie sich doch den üblichen Schablonen, da die Kläger aus allen Schichten und dem gesamten politischen Spektrum entstammen.
Es ging bei der Vorratsdatenspeicherung natürlich nicht nur um Terrorabwehr, sondern auch um die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Mit diesen Daten sollen Leute ausfindig gemacht werden, die Musik über das Internet in Tauschbörsen austauschen. Die Musik- und Filmindustrie hat eine sehr starke Lobby und ist immer darum bemüht einfache Mittel zur Abmahnung und zivilrechtlichen Verfolgung von diesen „Verbrechern“ an die Hand zu bekommen. Hier trifft sich eine starke Lobby und die Unkenntnis von Politikern bezüglich Internet; eine schlechte Kombination. Angeblich verliert die Musikindustrie durch solche Raubkopien jährlich Millionen. Die Nutzer dieser Tauschbörsen sehen das natürlich anders. Für sie ist die Nutzung dieser Tauschbörsen nichts anderes als eine Privatkopie, die nicht verboten ist. Eine dieser Tauschbörsen war die Piratenbucht „Pirate-Bay“ in Schweden. In einer größeren Aktion wurde 2006 alle Server von der Polizei beschlagnahmt. Für die genaueren Details lohnt sich der Wikipedia-Artikel (LINK).
Hier machte der Protest gegen diese Aktion einen weiteren Qualitätssprung: Es bildete sich eine eigene Partei, die Piraten-Partei. Diese setzt sich für eine Neuordnung des Urheberrechts ein. Für sie ist Musik ein Kulturgut und als solches sollte sie frei zugänglich sein. In Schweden ist sie ein nie gekannter Aufsteiger im Parteiensystem und ist mit derzeitig über 40000 Mitglieder die größte(!) schwedische Partei. Sie besitzt ebenfalls eine Jugendorganisation, die mit über 20000 Mitgliedern ebenfalls die größte politische Jugendorganisation ist. Diese Zahlen lassen so manche politische (oder pseudo-politische) Organisation vor Neid erblassen, allerdings hielt sich der Wahlerfolg anfangs noch in Grenzen, was sich zur Europawahl 2009 änderte. Dort holte die schwedische Piraten-Partei über 7% der Stimmen. Hier in Deutschland holte sie aus dem Stand 0,9% und seitdem verzeichnet sie ein großes Wachstum in den Mitgliederzahlen. Das Parteiensystem in Schweden ist natürlich ein anderes als hier in Deutschland, dennoch lohnt sich ein Blick auf die deutsche Piraten-Partei, weil man sie auch hier als nächsten Schritt in der Politisierung des Protestes der Internetgemeinde sehen kann.
Chancen für die „Piraten-Partei“ wegen fehlender Netz-Kompetenz der etablierten Parteien?
In den meisten großen Medien wird derzeitig nur eines der Ziele der Piraten genannt, nämlich die Neuordnung des Urheberrechts. Das ist allerdings eine grobe Simplifizierung. In der Piraten-Partei sind nämlich vor allem viele Computer-Experten Mitglied, also z.B. selbstständige IT-Fachleute, die sich aufgrund der oben skizzierten Entwicklung (Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung etc.) politisiert haben. Sie nehmen die von der Verfassung (Artikel 21(1)) für Parteien zugewiesene Aufgabe der politischen Willensbildung wahr und Alphabetisieren die Bevölkerung in puncto IT-Sicherheit und Gesellschaft. Ein großes Thema sind in der Partei die Netzsperren, bei denen die Politiker wiederum ihre technische Unkenntnis zeigten. An den verschnupften Reaktionen (s.o.) auf die Forderung der Gegner hier keine Zensurinfrastruktur aufzubauen kann man immer noch sehen, dass der Hauptkritikpunkt einfach nicht verstanden wurde. Dies sagt in drastischer Weise auch der Bundestagsabgeordnete Tauss, der aufgrund des Gesetzes zu Netzsperren aus der SPD ausgetreten und bei den Piraten eingetreten ist. Natürlich ist sein Kommentar nach dem Austritt (LINK) auch eine Abrechnung mit der SPD und Ausdruck seiner Enttäuschung über seine früheren Parteigenossen. Aber auch wenn man das alles mit einbezieht, so kann man aber zumindest seine Bewertung der meisten Abgeordneten in Bezug auf „Netzpolitik“ als ahnungslos und unwissend für zutreffend halten.
Hier lohnt sich nun ein neuer Blick auf die Vorhaben wie Online-Durchsuchung, Vorratsdatenspeicherung etc. Könnte es sein, dass hier von den Experten der Polizei und der Dienste Wünsche geäußert wurden und diese schlichtweg von den Politikern nicht verstanden wurden, so wie heutige Eltern ihre Kinder nicht verstehen, wenn sie sich für ihren PC eine „Gforce-Grafikkarte mit 1GB RAM mit der neuesten GPU und einem HDMI-Anschluss“ zum Geburtstag wünschen? Könnte es vielleicht sein, dass die Politiker auf solche Wünsche wie die Eltern mit großen Augen und vielen Fragezeichen im Kopf reagiert haben und sich sagten, „Naja, ich weiß zwar nicht worum es geht, aber machen wir es halt“ und dass dann dabei solche verfassungswidrige Gesetze heraus kamen und das Bundesverfassungsgericht sich zu der teilweise recht heftigen Kritik veranlasst sah?
Aus einem vor Kurzem geführten Hintergrundsgespräch von Solon-line mit einem Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ergibt sich eine bedrückende Plausibilität dieser Hypothese. Diese Person erzählte von der Wichtigkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von terroristischen Netzwerken. Diese Leute greifen eben nicht zum Telefon, sondern suchen sich offene Funknetzwerke (WLAN) von denen aus sie Nachrichten verschicken und empfangen und sie übernehmen sogar kurzfristig E-Mail-Adressen unbescholtener Bürger. Um nun aufzuklären, welches WLAN benutzt wurde, um dann beim nächsten Mal dort vielleicht Agenten oder Polizisten zu Positionieren und so die verdächtigen Personen zu ermitteln, wäre die Vorratsdatenspeicherung wichtig, aber, so sagt diese Person vom Verfassungsschutz, es „müssten hohe Hürden für die Nutzung dieser Daten vorhanden sein“, wie z.B „Richtervorbehalt und Evaluation des Einsatzes“. Es ist sehr erfrischend gewesen von einem, in der Öffentlichkeit meistens nur als „datenhungrigen, tollpatschigen Schlapphut“ gesehenen Mitarbeiter des Verfassungsschutzes eine derartige Sensibilität für Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und IT-Fachkenntnis zu sehen. Verständlich war daher auch sein Frust über die schlampige Umsetzung, die ja wiederum zu einem Verfahren beim Verfassungsgericht geführt hat.
Natürlich ist jedem klar, dass eine Form der Übersetzung von der technischen in die juristische Sprache notwendig ist. Dafür bedarf es zumindest einigen Grundkenntnissen in beiden Gebieten bei beiden Gesprächspartnern. Es scheint zumindest bei den Politikern die technische Grundkenntnis zu fehlen. Diese haben wohl nach einem Gespräch mit solchen Praktikern der Dienste nur den Eindruck, dass die Terroristen dank des Internets mit nahezu magischen Fähigkeiten ausgestattet sind, bekommen es mit der Angst zu tun und stricken dann ein Gesetz mit heißer Nadel zusammen. In dieser Situation tritt nun eine aufstrebende Partei auf den Plan, die sich selbst als die „Partei der Informationsgesellschaft“ versteht und einige Politiker der etablierten Parteien merken mindestens unbewusst, dass diese Partei eine Kompetenz besitzt, die sie mittelfristig nicht selbst erlangen können. Die Situation ist im gewissen Sinne vergleichbar mit dem Aufkommen der Grünen in den 1980ern, wo den etablierten Parteien ebenfalls nicht die nötige Kompetenz in Sachen Umwelt zugetraut wurde, nur dass die Piraten keine überzeichneten Schreckgespenster an die Wand zeichnen müssen wie die Grünen damals und sie (anders als die Grünen) der Technologie grundsätzlich sehr positiv gegenüber stehen. Wie sonst, wenn nicht als Ärger über die eigenen Kompetenzlücken, soll man es etwa verstehen, dass sich der Forschungsminister Pinkwart aus NRW in einem Grußwort (LINK) öffentlich über diese kleine Ein-Themen-Partei auslässt als wäre sie eine Partei wie die Linke oder die Grünen?
Viele Wähler und Anhänger der Piraten glauben einfach, dass es gut tun würde, im Parlament und in den Ausschüssen kompetente Leute sitzen zu haben, die bei einer Rede z.B. von Familienministerin von der Leyen über „die Notwendig- und Zweckmäßigkeit von Netzsperren“ auf der Grundlage ihrer jahrelangen Berufserfahrung darlegen, dass derartige Vorhaben schlichter Unsinn. Und vielleicht würde es auch den Praktikern aus Polizei und Geheimdiensten gefallen, mit kompetenten Vertretern aus der Politik zu sprechen, die es nicht mit der Angst zu tun bekommen wenn es um neue Kommunikationswege von Verbrechern und Terroristen geht.
Dieser hier angerissene Punkt ist von den meisten größeren Medien natürlich noch nicht auf dem Radar und auch die Politiker wie Dr. Pinkwart versuchen die Piraten auf die Neuordnung des Urheberrechts einzugrenzen, wäre doch die Aufarbeitung dieser „Kompetenzlücke“ mit drastischen Konsequenzen verbunden, zumal kurz vor einer Bundestagswahl.
Weitere Themenschwerpunkte der Piraten
Die Piraten können auch noch weitere Themenschwerpunkte setzen, wie etwa „Transparenz im Staatswesen“, wo sie etwa den Überwachungs-Spieß umdrehen und mit der heutigen Informationstechnologie die bisherigen Möglichkeiten der Bürger zur Informationsbeschaffung über die Tätigkeiten der Verwaltung und der Politik ausbauen wollen. Ferner sollen weitere direktdemokratische Elemente zur Partizipation der Bürger an der Politik geschaffen werden. Nicht nur die weitestgehende Ignoranz der oben genannten größten elektronischen Petition gegen Netzsperren seit Gründung der Bundesrepublik gibt den Piraten Argumente an die Hand. Es sind in puncto Transparenz auch solche Dinge wie die Weigerung Bayerns die Empfänger der EU-Agrarsubventionen offen zu legen (was sie nach Strafandrohung nun doch nachholen wollen) oder etwa die Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes, damit etwa die Einzelheiten der Rettung der BayernLB nicht an die Öffentlichkeit kommen. Kritiker könnten hier einwenden, dass die Piraten doch bestimmt auch an der „Predige-Wasser-trinke-Wein-Krankheit“ leiden werden, wenn sie erstmal in der Position sind. Aber hier leben die Piraten auch jetzt schon, was sie verlangen. So kann man sich etwa hier (LINK) eine Tabellenkalkulation der NRW Parteifinanzen herunter laden. Da stehen dann auch kleine Positionen, wie der Kauf von C6-Umschlägen (Zeile 117) und auch witzigere Dinge wie die Beschaffung von Guy Fawkes-Masken (Zeile 116) drin. Man kann ihnen also keine Inkonsequenz vorwerfen.
Wir wollen hier natürlich nicht so tun, als wenn die Piraten keine Schwächen hätten. Sie sind thematisch derzeitig noch eng begrenzt und haben keinerlei Expertise auf außen- oder finanzpolitischen Gebiet. Aber es geht in einem Fünf-Parteiensystem ja auch nicht um eine absolute Mehrheit. Ob die Piraten dieses System kurz- oder langfristig auf ein Sechs-Parteiensystem erweitern können, ist noch lange nicht ausgemacht. Derzeitig ist in ihnen aber ein weiterer Qualitätssprung in der Politisierung des Protestes gegen die letzten Sicherheitsgesetze zu sehen. Ob sie daraus mehr machen werden bzw. dazu in der Lage sind, ist noch offen. Wenn Sie aber auch „nur“ dafür sorgen, dass mehr informationstechnische Kompetenz in die Parlamente einzieht, dann wäre dies schon ein wichtiger Schritt nach vorne.
Bildnachweis: Logo der Piratenpartei; freigegeben für alle Zwecke
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